(a) Vorstand
- Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung. In besonderen Fällen kann der Vorsitzende einen Beauftragten ernennen. Ferner gehören zu den Aufgaben des Vorstandes die Ausführung der
Mitgliederversammlungsbeschlüsse, die Vorbereitung und Leitung der Veranstaltungen und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
- Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn nach Einladung aller Vorstandsmitglieder zumindest 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmemmehrheit gefaßt, bei
stimmengleichheit entscheidet die Simme des Vorsitzenden. Über die Beschlüsse der Vorstandssitzung ist ein Protokoll niederzuschreiben, das vom Vorsitzenden und Schriftwart zu unterschreiben ist.
Beim Abschluß von Rechtsgeschäften durch den Vorstand mit Dritten wird die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt.
(b) die Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Jahreshauptversammmlung erteilt nach Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes sowie des Kassenberichtes des Schatzmeisters und des Berichtes der Kassenprüfer dem
Vorstand die Entlastung und nimmt die erforderlichen Wahlen vor.
- Die Einladungen zur Hauptversammlung haben unter Bekanntgabe des Tagungsortes und der Tagesordnung schriftlich, mindestens 2 Wochen vor der Tagung an die Mitglieder durch den Vorstand zu
erfolgen.
- Anträge an die Hauptversammlung müssen 8 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
- Bei der Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen der
Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Wahlen werden durch Stimmzettel, oder wenn kein Einspruch von mindestens 1/4 der anwesenden Stimmen erfogt, mittels Zuruf durchgeführt.
- Eine außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn:
- dringende Entscheidungen von besonderer Tragweite zu treffen sind und
- mindestens 1/4 der Mitglieder unter Angabe der Gründe es beantragen
Über die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung ist ein besonderes Protokoll nieder zu schreiben und von dem Vorsitzenden und Schriftwart zu unterschreiben.